Sonderförderaktion: Mietzuschüsse an Unternehmen

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Sehr geehrte Bürger/Innen,

die Südtiroler Landesregierung hat in der Sitzung vom 17/12/2012 zugunsten der Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung eine SONDERFÖRDERAKTION genehmigt. Unterstützt werden neue unternehmerische Tätigkeiten, indem man für die Mietzinsen um einen Beitrag ansuchen kann. Die Förderaktion betrifft die Mietzinsen der ersten zwei Jahre ab Ansiedlung bzw. Datum des Mietvertrages. Diese beginnt mit 01.01.2013 und endet mit 31.12.2014. Das Ausmaß der Förderung entspricht einem Beitrag von 75% im ersten und 50% im zweiten Jahr auf den Mietzins, im Rahmen der „de minimis Regelung“. Voraussetzung ist, dass die Begünstigten nach zwei Jahren mindestens vier Mitarbeiter beschäftigen. Unter Mitarbeiter versteht man auch die mitarbeitenden Familienmitglieder, die Lehrlinge und die Auszubildenden.

Der detaillierte Beschluss ist im Amtsblatt Nr. 4/I-II vom 22/01/2013 veröffentlicht.

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22.02.2013