Gemeinderatssitzung vom 16.04.2014

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Am Mittwoch, den 16.04.2014 fand um 19:00 Uhr im Walthersaal in Klausen eine Gemeinderatssitzung statt.

 

·      Beschlussantrag zur Grenzabstandsregelung beim Bau einer Holz-Gas-Anlage.
Die Gemeinderätin Brigitte Messner bringt den Antrag ein, für die Errichtung von Holz-Gas-Anlagen einen Mindestabstand von 100 m von Wohngebäuden vorzuschreiben. Nachdem es sich hierbei um erneuerbaren Energie handelt, fördert die Europäische Union solche Anlagen. Es bestehen jedoch auch Zweifel über die Effektivität und die Technologische Reife derartiger Anlagen. Problematisch wird auch die Belästigung durch Lärm, Geruch und Abgase gesehen, und dies auch wenn alle vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden. Während der Diskussion werden Zweifel stark über die Zuständigkeit der Gemeinde bei der Regelung dieser Anlagen ist. Allgemeine Zustimmung findet das Anliegen, solche Anlagen nicht in Wohngebieten zu errichten. Schließlich genehmigt der Gemeinderat den Beschlussantrag in geänderter Formulierung, womit die Gemeinde die Autonome Provinz Bozen und den Südtiroler Gemeindenverband aufruft, dahingehend  einzuwirken, dass der Bau von Holz-Gas-Anlagen in den Wohngebieten ausgeschlossen wird bzw. nur dann erlaubt wird, falls keine zusätzlichen Lärm-, Geruchs-, Staub- und Abgasbelastungen entstehen.

·      Bilanzänderungen: Genannter Beschluss sieht den Einbau des Regionalbeitrages von 5.000,00  Euro für das Filmprojekt mit den Partnergemeinden in den Haushaltsvoranschlag 2014 vor. Finanzmittel, die durch Einsparungen bei den Personalkosten im Bauhof frei werden, werden für Mehrkosten des Personals im Bereich Kindergarten und Bibliothek verwendet.

·      Genehmigung der Gemeindeverordnung über die Regelung und die Verwaltung der Repräsentationsspesen: Auf der Grundlage der Bestimmungen des Einheitstextes der Gemeindeordnung regelt die Verordnung im Detail, welche Repräsentationsausgaben zulässig sind.

·      Genehmigung der Gemeindeverordnung betreffend den Zustelldienst: die geltende Verordnung wird den der letzten Jahre erlassenen Bestimmungen angepasst. Die Verordnung regelt die Rechtsmäßigkeit der Arbeit des Gemeindeausgehers.

·      Genehmigung der Gemeindeverordnung über die Regelung der Ablagerung von Aushubmaterial. Die Gemeinde beabsichtigt in den Mitterwiesen in Latzfons eine Ablagerungsstätte für Aushubmaterial aus Latzfons und Verdings zu öffnen. Die Führung der Ablagerungsstätte wird in Konzession vergeben und gegen ein Entgelt von maximal 2,50 € pro m³ kann dort Aushubmaterial abgegeben werden.

·      Ernennung der Vertreter der Gemeinde und von zwei Arbeitnehmern in die Kommission für die Zuweisung der Wohnungen des Wohnbauinstitutes: in geheimer Abstimmung werden folgende effektive Mitglieder:  Bürgermeisterin Maria Anna Gasser Fink, Roberto Buson und Anton Torggler und folgende Ersatzmitglieder: Brigitte Messner, Mario Rigotti und Bartholomäus Hasler ernannt.

·      Entklassifizierung von Teilen der Grundparzellen 4952/5 und 4954 in KG Griesbruck sowie Klassifizierung von Teilen der Grundparzellen 113/5, 119/1 und 133/7 in KG Griesbruck. Hierbei handelt es sich um eine Grenzberichtigung zwischen der Gemeinde Klausen und dem Gasthof Gamp. Die Straße zwischen Osteinfahrt und Unterführung zum Bahnhof wird somit auch im Grundbuch so eingetragen, wie sie heute tatsächlich verläuft.

24.04.2014