Steuererklärung 2005 – 0,5 % an Wohnsitzgemeinde

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!


Bisher konnte jeder bei Abgabe der Steuererklärung 8 Promille (0,8%) der geschuldeten Steuer für Religionsgemeinschaften, durch seine Unterschrift, zweckbestimmen.
Dieses Jahr besteht bei Abgabe der Steuererklärung für das Einkommen 2005 die Möglichkeit, weitere 5 Promille (0,5 %) der geschuldeten Steuer für 2005 für verschiedene Zielsetzungen zweckzubestimmen, darunter Unterstützung von Volontariatsvereinen mit sozialer Zielsetzung, Vereinen und Stiftungen und
Unterstützung von sozialen Tätigkeiten der Wohnsitzgemeinde.
Derzeit investiert die Gemeinde Klausen in die Unterbringung von mittellosen Personen im Altenheim, in Altenwohnungen und in Räumlichkeiten, welche für die Unterbringung von Mittellosen zur Verfügung gestellt werden. Außerdem werden Beiträge an verschiedene Vereine gewährt, welche sozial tätig sind und sich auch um Jugendarbeit kümmern (z.B.: Sommerkindergarten, Kinderfreizeit, Jugenddienst usw.).
Somit hat jeder Bürger die Möglichkeit, ohne irgendeine Belastung nur mit seiner Unterschrift, dazu beizutragen, dass viel Geld in der Gemeinde verbleibt bzw. in die Gemeinde zurückfließt und für soziale Tätigkeiten eingesetzt werden kann.
Die Vorgangsweise ist dieselbe wie bei der Zweckbestimmung der 8‰ an eine Kirche. Man kann die Wahl über die Zweckbestimmung von 5‰ der Steuer in der Steuererklärung (730/2006, UnicoPF/2006) vornehmen. Falls keine Steuererklärung erstellt wird, erfolgt die Wahl über die Zweckbestimmung durch Abgabe des Vordruckes Cud/2006 bei einer Bank oder Post. Dazu genügt die Unterschrift im Feld für die eigene Wohnsitzgemeinde.
Der Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung ersuchen die Bürger um Solidarität mit den Bemühungen der Gemeinde um die sozialen Belange und bitten um Nutzung dieser neuen Möglichkeit zugunsten der eigenen Heimatgemeinde.
Laden Sie hier den Folder mit näheren INFOS herunter

24.04.2006