TARES und SISTRI

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

TARES steht für “tassa rifiuti e servizi”: Für das Jahr 2013 wird in der Gemeinde Klausen diese Steuer nicht eingehoben.

SISTRI steht für „Sistema di controllo della tracciabilità dei rifiuti”: mit 1. Oktober 2013 wurde das Müllerhebungssystem SISTRI vorerst für Körperschaften und Betriebe eingeführt, die gefährlichen Müll sammeln, transportieren oder verarbeiten.

Unsere Recyclinghöfe sind von der Neuerung betroffen.

Demnach wird nochmal darauf hingewiesen, dass in unseren Recyclinghöfen keine Schadstoffe von Betrieben und Firmen angenommen werden können. Wir haben dafür weder die Ermächtigung noch die notwendige technische Ausrüstung um allen diesbezüglichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Betriebe müssen sich an spezialisierte Unternehmen wenden, welche den Müll im Betrieb abholen. Für den Transport ohne Ermächtigung von Schadstoffe mit dem betriebseigenen Fahrzeug sind sehr hohe Geldstrafen (bis zu 25.000,00 €) und die Beschlagnahmung des Fahrzeuges vorgesehen. Achtung, auch Traktoren fallen unter die Kategorie der Betriebsfahrzeuge. Im Recyclinghof darf der unrechtmäßig gelieferte Müll, bei sonstiger Strafe, nicht angenommen werden. Deshalb empfehlen wir allen Betrieben sich für die Entsorgung von Schadstoffen an spezialisierte Unternehmen zu wenden.

Aus privatem Haushalt, hingegen, können auch weiterhin folgende Schadstoffe in den Recyclinghof gebracht werden: mit gefährlichen Stoffen verunreinigtes Aufsaug- und Filtermaterial, Ölfilter, Batterien und Akkumulatoren, Farben, Klebstoffe, Lösemittel, Säuren, Laugen, gefährliche Reinigungsmittel, Photochemikalien, Arzneimittel, Pestizide, Leuchtstoffröhren, mit gefährlichen Stoffen verunreinigte Verpackungen, Schmieröl, Treibstoff, Kosmetik, Thermometer mit Quecksilber.

Es ist darauf zu achten, dass diese Stoffe ausschließlich mit privatem Fahrzeug in den Recyclinghof geliefert werden.

Für nicht gefährlichen Abfallstoffe, die dem Hausmüll gleichgestellte sind, können unsere Betriebe den Recyclinghof auch weiterhin nutzen. Dazu benötigt der Betriebe die Ermächtigung zum Transport der Abfallstoffe (Handelskammer) und ein Konvention mit der Gemeinde. Die Gemeinde hat bereits die entsprechenden Konventionen mit den Unternehmensverbänden abgeschlossen, welche für alle Verbandsmitglieder gilt. Wer hingegen bei keinem Verband eingeschrieben ist, muss mit der Gemeinde eine eigene Konvention abschließen.

25.10.2013