BEKANNTMACHUNG |
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Auswahlverfahren nach Titeln und Kolloquium für die Besetzung einer provisorischen Teilzeitstelle als Verwaltungsassistent/in, VI. Funktionsebene |
Der BÜRGERMEISTER gibt bekannt, |
dass die Gemeinde Klausen beabsichtigt, eine Teilzeitstelle (60% - 23 Wochenstunden) als Verwaltungsassistent/in, 6. Funktionsebene, der deutschen Sprachgruppe vorbehalten, provisorisch zu besetzen. |
Studientitel und Voraussetzungen: 1. Reifezeugnis 2. Zweisprachigkeitsnachweis B2 (ex Niveau B) 3. italienische Staatsbürgerschaft oder EU-Bürger 4. Zugehörigkeit oder Zuordnung zu einer der drei Sprachgrupppen im Sinne von Art. 18 des D.P.R. Nr. 752/1976, in geltender Fassung (Bescheinigung im Original und im geschlossenen Umschlag und nicht älter als sechs Monate) 5. Quittung im Original betreffend die Einzahlung der Wettbewerbsgebühr von 10,00 €uro beim Schatzamt der Gemeinde Klausen, Raiffeisenkasse Untereisacktal, Filiale Klausen, IBAN: IT 92 G 08113 58310 000303007804. |
Außerdem können verschiedene Dokumente oder Titel, welche die Interessierten für zweckdienlich erachten, um ihre Fähigkeit und Berufserfahrung nachzuweisen, beigelegt werden. |
Die Ansuchen auf stempelfreien Papier müssen samt den notwendigen Unterlagen bis Freitag, 22. Jänner 2021, 10.00 Uhr, im Protokollamt der Gemeinde Klausen eingereicht werden. |
Das mündliche Kolloquium findet am Dienstag, 02. Februar 2021, ab 08:30 Uhr, im Walthersaal in Klausen, Oberstadt 61, statt. |
Folgende Themen sind Gegenstand des Kolloquiums: - Kodex der Örtlichen Körperschaften (R.G. Nr. 2/2018): I. Titel (I-II. Kapitel) sowie Art.13; II. Titel (I. Kapitel); III. Titel (I. Kapitel); IV. Titel (I.-II. Kapitel bis einschließlich Art.187) - Grundkenntnisse über das Verwaltungsverfahren (L.G. Nr. 17/1993) - Verhaltenskodex sowie Rechte und Pflichten für das Gemeindepersonal der Gemeinde Klausen - Soziale und methodische Kompetenz |
Die genannte Stelle wird nach der Rangordnung einem/r geeigneten Bewerber/in der deutschen Sprachgruppe zugewiesen. |
Die Gesuchsformulare können von der Internetseite der Gemeinde Klausen unter www.klausen.eu heruntergeladen werden. |
Weitere Auskünfte können telefonisch bei der Gemeinde eingeholt werden – Tel. 0472 858 222. |