BenutzernamePasswortNeuer BenutzerPasswort vergessen / ändern
Gemeindedienstleistungen, Dokumente, Ämter, Nachrichten und Veranstaltungen zu diesem Thema Urbanisierung
Leider konnten wir keine Einträge für Ihren Aufruf finden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Du glaubst hier ist etwas schief gegangen? Dann melde dich bitte umgehend beim Webmaster.
Die gegenständliche Maßnahme beinhaltet die Änderung des Landschaftsplans – Ensembleschutzplans „Dorfkern...
Die gegenständliche Maßnahme beinhaltet die Änderung des Bauleitplans: Anpassung der Durchführungsbestimmungen zum Bauleitplan: Art. 34 - Zone für öffentliche Einrichtungen - Sportanlagen, Ergänzung einer Dienstwohnung.
Die gegenständliche Maßnahme beinhaltet die Änderung des Bauleit- und Landschaftsplans: Neuausweisung und Vergrößerung von Gewerbegebieten, Neidegg II und Neidegg I – Klausen.
Alle Neuigkeiten
Alle Veranstaltungen
Alle Termine
Die Aufgaben dieses Verwaltungsbereichs sind folgende: Bauamt - Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten:...
Ganze Verwaltung
Allgemeine Adressensuche, Territorialpläne, Leitungskataster, Friedhofskataster, wichtige Adressen in der Gemeinde
Dienst aktiv
Alle Bürgerinnen und Bürger, die eine Zahlung an die Gemeinden und Bezirksgemeinschaften zu leisten haben können diesen Dienst in Anspruch nehmen.
Alle Dienste
Das Formular umfasst die Beantragung zur Ermächtigung von geringfügigen landschaftlichen Eingriffen (Wege, Erdarbeiten, Mauern, Lagerung von Material, Entnahmen, Planierungen).
Die Verordnung über die Zuweisung von Flächen für den geförderten Wohnbau regelt die Vorgaben über die Erstellung der Rangordnung der Zuweisungsberechtigten sowie Zuweisung der für den geförderten Wohnbau vorgesehenen Flächen.
Die Gemeindeverordnung regelt die Organisation der Verwaltungsverfahren im Bereich Raum und Landschaft und sieht die Einrichtung einer Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten vor.
Auflistung der Sekretariatsgebühren für Bauamtsakten
Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Eingriffsgebühr in Umsetzung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, und im Besonderen der Artikel 78, 79, 80 und 81.
Alle Dokumente
Alle Orte
Alles im Fokus
Alle Fotogalerien