Verordnung Richtlinien Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung, genehmigt mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 52 vom 20.12.2023, regelt die Umsetzung der Richtlinien über die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll und ist ab 01.01.2024 gültig

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2024

Beschreibung

Die Verordnung definiert und regelt nicht gefährliche Sonderabfälle aus verschiedenen Tätigkeiten, dem Sammeldienst auf privatem Grund für einzelne Private, hausmüllähnliche, gemischte, nicht gefährliche, zur Beseitigung und energetischen Verwendung bestimmten Abfälle und Bau- und Abbruchabfälle.

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Veröffentlichungsdatum

14.03.2024

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 11:38 Uhr

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