Verordnung über den öffentlichen Trinkwasserversorgungsdienst

Die Verordnung regelt die technischen und betrieblichen Bestimmungen hinsichtlich der Führung des öffentlichen Trink- und Löschwasserdienstes auf dem gesamten Gemeindegebiet von Klausen.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2018

Beschreibung

Alle Haushalte in Klausen müssen das öffentliche Trinkwassernetz benutzen, sofern ein Anschluss möglich ist. Die Verordnung enthält Regeln zur Wasserentnahme, -nutzung und -abrechnung. Ziel ist es, die Trinkwasserversorgung sicher, gerecht und nachhaltig zu gestalten.

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Veröffentlichungsdatum

20.12.2018

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Zuletzt aktualisiert: 14.10.2025, 11:43 Uhr

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