Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Die Verordnung enthält Bestimmungen zur Eingriffsgebühr in Umsetzung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, in geltender Fassung, und im Besonderen der Artikel 78, 79, 80 und 81.

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Veröffentlichungsdatum

12.11.2025

Beschreibung

Die Verordnung regelt die Entrichtung der primären und sekundären Erschließungskosten sowie der Baukostenabgabe.

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Veröffentlichungsdatum

12.11.2025

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Zuletzt aktualisiert: 12.11.2025, 12:15 Uhr

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