Dringlichkeitsmaßnahme

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Foto für Empfehlung des Südtiroler Sanitätsbetriebes

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Landeshauptmann eine Dringlichkeitsverordnung erlassen, welche alle vorhergehenden ersetzt. Diese Verordnung kann als Dokument weiter unten heruntergeladen werden.

 

Es gelten weiterhin die allgemeinen folgenden Hygienehinweise, die strengstens befolgt werden sollten: 

1. Häufiges Händewaschen 

2. Den nahen Kontakt mit Personen, die an akuten Atemwegsinfekten leiden, meiden 

3. Nicht in die Augen, Nase, oder Mund mit den Händen fassen 

4. Mund und Nase im Falle von Niesen oder Husten bedecken 

5. Keine antiviralen oder antibiotischen Medikamente einnehmen ohne ärztliche Verschreibung 

6. Oberflächen mit Desinfektionslösungen auf Chlor- oder Alkoholbasis reinigen 

7. Eine Maske nur dann tragen, wenn der Verdacht auf eine Erkrankung besteht oder erkrankte Personen gepflegt werden 

8. Produkte „made in China“ und Pakete aus China sind nicht gefährlich 

9. Im Falle von Fieber oder Husten nach  einem Aufenthalt in China, der weniger als 14 Tage her ist, kann die grüne Nummer 800 751751 von 8.00 -20.00 Uhr angerufen werden 

10. Haustiere verbreiten das Coronavirus nicht 

 

Detailliertere Informationen finden sie auf der Seite des Zivilschutzes oder der Seite des Gesundheitsministeriums

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24.02.2020