Abwasser 2024

Zuständig

Für Fragen bezüglich Abwasser, Anschlüsse, Wasserschäden und Rechnungen kontaktieren Sie bitte die Stadtwerke Brixen.

24-h-Bereitschaftsdienst 800 175 040

Kontakt: www.asmb.it Tel. 0472 823 500

mail@asmb.it Fax 0472 823 666

Vorlagen für Ansuchen um Anschlüsse, Gutachten, Markierungsdienst etc.

finden sich auf der Internetseite www.asmb.it

 

Die Abwassergebühr für das Jahr 2024 musste im Vergleich zu 2023 leicht erhöht werden. Es ist zwischen Tarif „d“ betreffend die Kläranlagen und Tarif „f“ betreffend das Leitungsnetz zu unterscheiden.  Beide Tarife werden aufgrund der verbrauchten Trinkwassermengen verrechnet. 

Abwassergebühr pro

2024

2023

2022

2021

Tarif "d" - Kläranlage1,10 €
1,00 €1,00 €0,98 €
Tarif "f" - Leitungsnetz0,59 €
0,49 €0,49 €0,47 €
Abwassergebühr je 1,69 €1,49 €1,49 € 1,45 € 

  

Klärgruben – Wartung, Entleerung und Berechnung

Die Klärgruben werden periodisch nach einer festgelegten Mindestentleerungshäufigkeit entleert. Die Entleerung erfolgt auf Anweisung der KDE durch die beauftragte Firma und wird im Bedarfsfall von den Mitarbeitern der KDE betreut bzw. überwacht. Die Mindestentleerungshäufigkeit in Jahren errechnet sich aus dem Gesamtnutzvolumen der Klärgrube, dividiert durch die Anzahl der Einwohnerwerte, die an das individuelle Entsorgungssystem angeschlossen sind, multipliziert mit dem mittleren Klärschlammvolumen, das in einem Jahr pro Einwohner anfällt. Dieser Faktor wurde im Beschluss der Landesregierung mit 0,18 beziffert. Wer vor dem geplanten Termin zur Mindestentleerung eine Entleerung wünscht, kann dies schriftlich bei der KDE beantragen, info@kde.bz.it, Fax 0472 823 666.

Für die Entnahme und die Entsorgung des Klärschlamms aus Klärgruben gilt der Tarif laut Beschluss der Landesregierung Nr. 1030 vom 8.9.2015. In diesem Sinne werden die effektiven Kosten für die Entleerung und für die Entsorgung sowie eine zusätzliche Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr verrechnet. Die Verwaltungsgebühr wird auf Vorschlag der KDE vom Gemeindeausschuss festgelegt.

Die Grundgebühr für jede Entleerung beträgt 190,00 €, der Koeffizient 34,51 €  (zzgl. MwSt.).