E-Rechnungen zu Lasten der öffentlichen Verwaltung

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E-Rechnungen zu Lasten der öffentlichen Verwaltung - Mitteilung an die Lieferanten

Laut Ministerialerlass Nr. 55 vom 3. April 2013, der am 6. Juni 2013 in Kraft getreten ist, dürfen in Zukunft in allen Wirtschaftsbeziehungen mit der öffentlichen Verwaltung Rechnungen nur noch in elektronischer Form (E-Rechnungen) ausgestellt werden. Dies im Sinne von Artikel 1 Absätze 209 - 214 des Gesetzes Nr. 244/2007.Demnach kann die Gemeinde Klausen ab 31. März 2015 Rechnungen nur noch in elektronischer Form nach dem Muster im Anhang A zum oben erwähnten Ministerialerlass entgegennehmen.

Nach Verstreichen von drei Monaten nach dem oben genannten Datum kann die Gemeinde bis zum Empfang einer E-Rechnung keine Geldbeträge - auch keine Teilbeträge - mehr auszahlen.

Um eine effektive Rückverfolgung der von den öffentlichen Verwaltungen ausgezahlten Beträge zu ermöglichen, müssen die ihnen ausgestellten E-Rechnungen laut Artikel 25 des Gesetzesdekrets Nr. 66/2014 folgende Angaben enthalten:

  1. die Ausschreibungsnummer (CIG),

  2. den Projektcode (CUP) bei Rechnungen über öffentliche Bauarbeiten.

Demnach können keine E-Rechnungen ohne Angabe der Ausschreibungsnummer (CIG) und gegebenenfalls des Projektcodes (CUP) beglichen werden.

Das Format der E-Rechnung ist im Anhang A zum Ministerialerlass Nr. 55/2013 sowie im Dokument „Specifiche tecniche operative del formato della fattura del Sistema di Interscambio (SdI)“ ausführlich beschrieben. Um die Ausstellung der E-Rechnung zu erleichtern, weisen wir Sie darauf hin, dass die Ausschreibungsnummer (CIG) und der Projektcode (CUP) jeweils in die als „CodiceCUP“ und „CodiceCIG“ bezeichneten Felder im Online-Formular zur E-Rechnung einzugeben sind (das Online-Formular ist auf der Website www.fatturapa.gov.it tabellarisch dargestellt).

Der spezifische Dienststellencode der Gemeinde Klausen lautet UFO551 und ist eine Pflichtangabe der E-Rechnung. Er ist die eindeutige Kennung, welche die korrekte Zustellung der E-Rechnung an den Empfänger über das Austauschsystem SDI ermöglicht.

Der spezifische Dienststellencode (Codice Unico Ufficio) ist in der E-Rechnung in das Feld 1.1.4 mit der Bezeichnung „Codice Destinatario“ einzugeben.

Der Vollständigkeit halber verweisen wir noch auf die „Technischen Vorschriften“ im Anhang B zum besagten Ministerialerlass Nr. 55/2013: Sie enthalten eine Anleitung für die Ausstellung und Übermittlung der E-Rechnung an die öffentliche Verwaltung über das Austauschsystem SDI, während im Anhang C „Leitfaden“ zum Ministerialerlass alle Schritte der Rechnungsausstellung ausführlich beschrieben sind.

Nähere Auskünfte über die Ausstellung und Übermittlung von E-Rechnungen finden Sie auf der Website www.fatturapa.gov.it.

Was den Informationsgehalt der E-Rechnung angeht, beachten Sie bitte, dass einige Angaben keine Pflichtfelder sind. Sie sind aber dennoch nützlich, da sie die automatische Erfassung der Rechnung im Buchhaltungssystem der Gemeinde ermöglichen. Wir werden unseren Lieferanten zusätzlich zu den Pflichtangaben alle anderen Daten mitteilen, die wir für unsere Buchhaltung benötigen und die im Schritt 1.2.6 „Riferimento Amministrazione“ der Online-Prozedur zum Ausfüllen der E-Rechnung einzugeben sind. 

Um die Verbuchung und Begleichung der E-Rechnungen zu erleichtern, ersuchen wir Sie, zusätzlich zu den Pflichtangaben auch alle anderen Felder auszufüllen und vertrauen auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit.

 

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29.01.2015