Anläßlich einer jeden Wahl werden für jede Wahlsektion ein Präsident und vier Stimmzähler ernannt.
Die Ernennung der Wahlsektionspräsidenten wird vom Oberlandesgericht in
Trient vorgenommen, dort wird ein Verzeichnis der möglichen Präsidenten
geführt, welches aufgrund von Mitteilungen der Gemeindewahlkommission
aktualisiert wird. Innerhalb Oktober ist es möglich, sich in das
entsprechende Verzeichnis eintragen zu lassen, Voraussetzungen für die
Eintragung:
- Eintragung in die Wählerlisten der Gemeinde
- Oberschulabschluss
- Zweisprachigkeitsnachweis B
Die Stimmzähler werden von der Gemeindewahlkommission bzw. vom
Wahlamtsbeamten ernannt. Sie werden aus einem Verzeichnis ausgewählt,
welches in der Gemeinde geführt wird und in welches sich jeder Wähler
mit Mittelschulabschluß innerhalb November eines jeden Jahres eintragen
lassen kann.
Von den Funktionen ausgeschlossen sind:
-
Beamte des Innenministeriums, des Ministeriums für die Post und Telekommunikation und des Ministeriums für Transportwesen;
-
Angehörige der Streitkräfte, die im Dienst stehen;
-
Landes-, Amts- und Vertrauensärzte
- Die Gemeindesekretäre und Gemeindeangestellten, die in den Gemeindewahlämtern ihren Dienst versehen
-
Die für die Wahl aufgestellten Kandidaten.