Schulausspeisung für das Jahr 2024/2025

Zuständig

Für das Schuljahr 2024/2025 wurden die Tarife der Schulausspeisung folgendermaßen festgelegt:

•    bei Verabreichung einer vollen Mahlzeit pro Woche:

      Jahresbetrag von 150,00 €

•    bei Verabreichung von zwei Mahlzeiten pro Woche:

      Jahresbetrag von 300,00 € 

•    Wahlfachangebote 5,00 € je Mahlzeit


Die Ausspeisung muss in einer Rate für das gesamte Schuljahr eingezahlt werden. Die Eltern erhalten rechtzeitig vor Fälligkeit eine Rechnung über den zu überweisenden Betrag.



Befreiungen und Ermäßigungen

•    Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen kann der Tarif um 70% reduziert werden, falls der Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie niedriger oder gleich 1,20 ist (Vorlage EEVE in der Abteilung Buchhaltung – innerhalb 11. Oktober 2024)

•    Für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen kann der Tarif um 40% reduziert werden, falls der Faktor der wirtschaftlichen Lage der Familie zwischen 1,21 und 2,00 liegt (Vorlage EEVE in der Abteilung Buchhaltung – innerhalb 11. Oktober 2024)

•    Kinder mit Behinderung mit Wohnsitz in der Gemeinde Klausen sind von der Bezahlung der Mensagebühr befreit gemäß Art. 4 des Gesetzes vom 05.02.1992, Nr. 104 (Vorlage der Bestätigung innerhalb 11. Oktober 2024)

•    Nach Verfall dieser Frist werden keine Anträge mehr angenommen.

•    In besonderen Härtefällen entscheidet der Gemeindeausschuss aufgrund eines Antrages und entsprechender Dokumentation über die Befreiung von der Gebühr (auch dies gilt nur für Familien, welche in der Gemeinde Klausen ansässig sind.)

•    Dem zweiten bzw. jedem weiteren Schulkind einer Familie, welches eine Ausspeisung besucht, wird eine Gebührenermäßigung von 20% eingeräumt. 

•    Abmeldungen werden lediglich innerhalb der ersten 2 Wochen nach Mensabeginn in schriftlicher Form akzeptiert (manuela.trocker@klausen.eu). Nach Verfall dieser Frist werden keine Anträge mehr angenommen.