Abänderung des Gefahrenzonenplanes Zone "Leitach"

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Mit Beschluss des Gemeindeausschusses Nr. 252 vom 20.07.2021 wurde der Entwurf der Abänderung des Gefahrenzonenplanes der Gemeinde Klausen - Massenbewegungen (infolge der Errichtung von Schutzbauten) im Bereich Leitach genehmigt. 

Der genehmigte Planentwurf ist zusammen mit den entsprechenden Unterlagen im Südtiroler Bürgernetz und an der Amtstafel der Gemeinde Klausen unter "Andere Dokumente" für 30 Tage lang veröffentlicht. 

Während des obgenannten Zeitraums der Veröffentlichung und für 30 Tage ab Veröffentlichung der Bekanntmachung können die Eigentümer Anmerkungen vorbringen.

05.08.2021