Reduzierung Müllgebühren Betriebe Jahr 2021 aufgrund Covid-19-Notstand

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Recycling


Für Betriebe, welche bisher durch den COVID-19 Notstand von obligatorischen

Schließungen oder von Einschränkungen in der Ausübung ihrer Tätigkeit betroffen

waren, wird für das Jahr 2021 eine Reduzierung der Müllgebühren im Ausmaß von

60% auf die Grundgebühr gewährt.

Reduzierungen sind für alle gewerblichen Tätigkeiten vorgesehen (Handels- und

Handwerksbetriebe, Büros, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe,

Industriebetriebe sowie Betriebe der Unterhaltungsbranche.) Voraussetzung für

die Gewährung der Reduzierung ist ein nachgewiesener Gesamtumsatzrückgang

von mindestens 30 % im Zeitraum vom 01.04.2020 bis 31.03.2021 im Vergleich

zum Zeitraum vom 01.04.2019 bis 31.03.2020.

Der Antrag ist auf der Homepage der Gemeinde Klausen unter www.klausen.eu

abrufbar und muß bis spätestens 30. Septemer 2021 an folgende Pecmail

gesandt werden: klausen.chiusa@legalmail.it

Telefonische Auskünfte im Steueramt der Gemeinde Klausen unter 0472-858237

Antrag Reduzierung Müll 2021 (137 KB) - .PDF

17.08.2021